Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?>> Klicken Sie hier!
In Gesetzen suchen:
BGB � 641a Fertigstellungsbescheinigung
[ Auszug: (1) Der Abnahme steht es gleich, wenn dem Unternehmer von einem Gutachter eine Bescheinigung dar�ber erteilt wird, dass ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverh�ltnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag ] [ BGB Verg�tung ] [ BGB Abschlagszahlungen ] [ BGB Sach- und Rechtsmangel ] [ BGB Rechte des Bestellers bei M�ngeln ] [ BGB Verj�hrung der M�ngelanspr�che ] [ BGB Nacherf�llung ] [ BGB Besondere Bestimmungen f�r R�cktritt und Schadensersatz ] [ BGB Selbstvornahme ] [ BGB Minderung ] [ BGB Haftungsausschluss ] [ BGB Abnahme ] [ BGB F�lligkeit der Verg�tung ] [ BGB Fertigstellungsbescheinigung ] [ BGB Mitwirkung des Bestellers ] [ BGB K�ndigung bei unterlassener Mitwirkung ] [ BGB Gefahrtragung ] [ BGB Verantwortlichkeit des Bestellers ] [ BGB Vollendung statt Abnahme ] [ BGB Unternehmerpfandrecht ] [ BGB Sicherungshypothek des Bauunternehmers ] [ BGB Bauhandwerkersicherung ] [ BGB K�ndigungsrecht des Bestellers ] [ BGB Kostenanschlag ] [ BGB Anwendung des Kaufrechts *) ]